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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - L 5 KR 39/05   

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LSG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - L 5 KR 39/05 (https://dejure.org/2006,17850)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.07.2006 - L 5 KR 39/05 (https://dejure.org/2006,17850)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - L 5 KR 39/05 (https://dejure.org/2006,17850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Krankenversicherungsträgers an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit; Krankengeldanspruch; Unbegründeter Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden von der Anwesenheit bei der Begutachtung; Allgemeiner Hinweis auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 275 Abs. 1 § 44 Abs. 1
    Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Begutachtung durch den MDK

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - L 5 KR 39/05
    Ein Versicherter kann regelmäßig kein Krankengeld beanspruchen, wenn sich mit den zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten nicht nachweisen lässt, dass er aus Krankheitsgründen nicht zur Ausübung einer zumutbaren Tätigkeit in der Lage gewesen ist (vgl BSG 8.11.2005 - B 1 KR 18/04 R, juris).

    Einer solchen kommt vielmehr lediglich die Bedeutung einer ärztlich-gutachterlichen Stellungnahme zu, welche die Grundlage für den über den Krankengeldanspruch zu erteilenden Verwaltungsakt der Krankenkasse bildet (BSG 8.11.2005 a.a.O.).

    Die ärztliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit bewirkt im Rechtsstreit über die Gewährung von Krankengeld i.d.R. keine Beweiserleichterung, wenn der MDK die Arbeitsfähigkeit des Versicherten bejaht (BSG 8.11.2005 aaO).

    Eine Beweiserleichterung wegen Beweisvereitelung kommt allenfalls in Betracht, wenn die Beklagte oder ein mit einer Begutachtung beauftragter Arzt des MDK in wesentlicher Hinsicht gegen spezielle, ihnen im Verwaltungsverfahren obliegende Pflichten verstoßen hat (BSG 8.11.2005, aaO).

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - L 5 KR 39/05
    Ob Arbeitsunfähigkeit vorlag, richtete sich bei ihr, die seit 2000 arbeitslos war, nach dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (BSG 22.3.2005 - B 1 KR 22/04 R, juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - L 5 KR 39/05
    Ob ein Verstoß gegen die einzuhaltenden Regeln bei der Beweisaufnahme zu einem Beweisverwertungsverbot führt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG 15.2.2005 - B 2 U 3/04 R, BSGE 94, 149).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Gleiches gilt im Hinblick auf eine durch § 73 Abs. 7 Satz 3 SGG anerkannte, aus anderen Gründen als sachdienlich und erforderlich angesehene persönliche Unterstützung des Beteiligten, insbesondere durch eine ihm nahestehende Person (im Grundsatz ebenso für die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Begutachtung: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.2.2010 - L 31 R 1292/09 B - juris RdNr 6; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.7.2006 - L 5 KR 39/05 - juris RdNr 19; Bieresborn in Francke/Gagel/Bieresborn, Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, 2. Aufl 2017, § 2 RdNr 28; Reyels, jurisPR-SozR 20/2012 Anm 4 ; Roller, MedSach 2007, 30; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.9.2022 - L 8 R 2664/21 - juris RdNr 36 zu psychiatrischen Gutachten; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.10.2011 - L 11 R 4243/10 - juris RdNr 35 mit Aussagen zu möglichen Ausnahmen im Einzelfall; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 20.11.2009 - L 2 R 516/09 B - juris RdNr 12, 21; KG Berlin Beschluss vom 18.2.2021 - 3 UF 1069/20 - RdNr 5 ff zur gutachterlichen Untersuchung eines Elternteils nach §§ 1666, 1666a BGB; Brockmeyer/Hellweg/Merten, MedSach 2022, 58, 59 f; Zimmermann in Münchener Komm zur ZPO, 6. Aufl 2020, § 404a RdNr 12; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 37) .

    Dies gilt insbesondere, wenn von vornherein die auf Tatsachen gestützte Gefahr besteht oder sich dafür im Verlauf der Begutachtung belastbare Anhaltspunkte ergeben, dass durch die Anwesenheit eines Dritten das Ergebnis der Exploration und Begutachtung verfälscht werden kann (vgl Bayerisches LSG Beschluss vom 4.4.2019 - L 7 U 396/16 - juris RdNr 13; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.9.2016 - L 7 R 2329/15 - juris RdNr 50; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.7.2006 - L 5 KR 39/05 - juris RdNr 19; daher die Anwesenheit Dritter bei psychiatrischen und psychosomatischen Begutachtungen generell ablehnend: Thüringer LSG Urteil vom 26.5.2015 - L 6 R 1362/12 - juris RdNr 23) .

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2329/15

    Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens bei Anwesenheit eines Dritten

    Soweit der Klägervertreter hierzu vorgetragen hat, der Kläger habe ein Recht auf Anwesenheit eines Beistandes anlässlich der Untersuchung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 31 R 1292/09 B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juli 2006 - L 5 KR 39/05), betrifft dies andere Sachverhalte und ist in dieser Allgemeinheit auch nicht zutreffend.
  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

    Während einzelne Gerichte ein Recht auf Anwesenheit Dritter auch bei einer psychiatrischen Begutachtung uneingeschränkt bejahen (vgl. OLG Hamm vom 3.2.2015, II-14 UF 135/14; OLG Zweibrücken vom 2.3.2000, 3 W 35/00) bzw. einen generellen Ausschluss mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit und dem Gebot des fairen Verfahrens für unvereinbar halten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 23.2.2006, L 4 B 33/06 SB; LSG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2006, L 5 KR 39/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 17.2.2010, L 31 R 1292/09 B), lehnen andere Gerichte wiederum ein solches Recht grundsätzlich ab (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 24.10.2011, L 11 R 4243/10 Rn 35; LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.11.2009, L 2 R 516/09 B Rn 12 unter Bezugnahme auf BGH vom 8.8.2002, 3 StR 239/02).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Während teilweise ein Recht auf Anwesenheit Dritter auch bei einer psychiatrischen Begutachtung uneingeschränkt bejaht wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 - II-14 UF 135/14 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. März 2000 - 3 W 35/00 - zitiert nach juris) bzw. ein genereller Ausschluss mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit und dem Gebot des fairen Verfahrens für unvereinbar erachtet wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. April 2019 - L 7 U 396/16 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juli 2006 - L 5 KR 39/05 - zitiert nach juris), wird teilweise ein solches Recht grundsätzlich abgelehnt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2011 - L 11 R 4243/10 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

    Während einzelne Gerichte ein Recht auf Anwesenheit Dritter auch bei einer psychiatrischen Begutachtung uneingeschränkt bejahen (vgl. OLG Hamm vom 3.2.2015, II-14 UF 135/14; OLG Zweibrücken vom 2.3.2000, 3 W 35/00) bzw. einen generellen Ausschluss mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit und dem Gebot des fairen Verfahrens für unvereinbar halten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 23.2.2006, L 4 B 33/06 SB; LSG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2006, L 5 KR 39/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 17.2.2010, L 31 R 1292/09 B), lehnen andere Gerichte wiederum ein solches Recht grundsätzlich ab (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 24.10.2011, L 11 R 4243/10 Rn 35; LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.11.2009, L 2 R 516/09 B Rn 12 unter Bezugnahme auf BGH vom 8.8.2002, 3 StR 239/02).
  • SG Mainz, 07.02.2017 - S 11 SB 204/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme -

    43 Ein genereller Ausschluss eines Rechtsanwalts oder Betreuers von der Untersuchung eines Klägers durch einen vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen ist zwar grundsätzlich mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme und des fairen Verfahrens unvereinbar, wenn der Kläger die Anwesenheit seines Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson wünscht (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2006, Az. L 4 B 33/06/SB, zitiert nach juris), jedoch gilt dieser Grundsatz dann nicht, wenn der Sachverständige einen plausiblen bzw. triftiger Grund für einen solchen Ausschluss benennt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.2006, Az. L 5 KR 39/05, Rn. 19, zitiert nach juris; Hansen, in DRiZ 2013, 400).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2012 - L 10 R 851/10
    Soweit die Klägerin wegen der angeblichen Nichtzulassung einer Begleitperson seitens PD Dr. R. hinsichtlich dessen Gutachten ein Beweisverwertungsverbot geltend macht und sich hierzu auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.07.2006 (L 5 KR 39/05 juris) stützt, ist dieser Entscheidung für den Fall der Nichtzulassung einer Begleitperson bei einer Begutachtung schon kein zwingendes Beweisverwertungsverbot zu entnehmen.
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